AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltung
  • 2 Angebot und Vertragsabschluss
  • 3 Preise und Zahlung
  • 4 Lieferung und Lieferzeit
  • 5 Versand
  • 6 Gewährleistung
  • 7 Haftung auf Schadensersatz
  • 8 Eigentumsvorbehalt
  • 9 Widerrufsbelehrung
  • 10 Tuningteile

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MJ9 , Marc Jordan, Röderweg 13, 63739 Aschaffenburg

§ 1 Geltung

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren und Dienstleistungen schließen.

1.2 Mitarbeiter der Fa. MJ9 sind nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1 In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial einschließlich des Internet enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen

2.2 Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

§ 3 Preise und Zahlung

3.1 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

3.3 Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

3.4 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

3.5 Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

3.6 Bei Bezahlung mit Kreditkarte fallen Gebühren zu Ihren Lasten in Höhe von 3,5% des fälligen Bruttorechnungsbetrags an.

3.7 Zahlungsziel ist, sofern keine anderslautende schriftliche spezielle Übereinkunft getroffen wurde, sofort. Für Waren-Bestellungen die Stückzahlen von mehr als 1Stck überschreiten gilt der Zahlungseingang 1Woche nach Liefer=Rechnungs= Kaufdatum. Bei Aufträgen für Tuningmotoren gilt, soweit nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart wurde, 80% der kalkulierten Gesamtkosten müssen als Anzahlung geleistet worden sein bevor mit Grundarbeiten begonnen wird.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

4.1 Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen zu erfolgen.

4.2 Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

§ 5 Versand 

5.1 Die Auslieferung der Ware erfolgt in unserem Verkaufsgeschäft oder Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.

5.2 Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.

§ 6 Gewährleistung

6.1 Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu, mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen wegen Körper- und Gesundheitsschäden sowie Schadensersatzansprüche die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, ein Jahr beträgt und dass bei Sachmängeln sowohl bei gebrauchter wie neuer Ware wir nach unserer in angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet sind, im Falle des Fehlschlagens d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung , kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

6.2 Für Schadensersatzansprüche des Käufers gelten jedoch die besonderen Bestimmungen des § 7.

§ 7 Haftung auf Schadensersatz

7.1 Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

7.2 Unsere Haftung auf Schadensersatz ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

8.2 Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

8.3 Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
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§ 9 Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §  355 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache].
Der Widerruf ist zu richten an:

Firma MJ9, Röderweg 13, 63739 Aschaffenburg, 06021/970835, E-Mail: info@mj9.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.[Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag in Höhe von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache die Gegenleistung also den Kaufpreis oder eine Teilzahlung noch nicht erbracht worden ist es sei denn das die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht, tragen Sie als der Käufer die Kosten der Rücksendung von paketversandfähigen Sachen. Paketversandfähige Sachen deren Preis mehr als EUR 40,00 beträgt, sind auf unsere (Kosten und) Gefahr zurückzusenden. Dort ist ein Retourenschein bei uns telefonisch zu beantragen (wir nehmen keine Nachnahmepakete an). Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache], für uns mit deren Empfang.
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§ 10 Tuningteile

Als Tuningteile gekennzeichnete Ware sind nur für Renn- und /oder Ausstellungszwecke bestimmt. Alle von uns geführten Artikel die die Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO berühren, und die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind, bedürfen vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr eine Eintragung oder Allgemeine Betriebserlaubnis, welche gegebenenfalls unter Inanspruchnahme eines TÜV/DEKRA Prüfbetrieb bei der zuständigen Zulassungsbehörde einzuholen ist. Für Tuningteile erfolgen der Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen und/oder Rennveranstaltungen bestimmt und nicht für den normalen Betrieb in Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von der Fa. MJ9 nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile. Für Schäden aus unzulässiger Verwendung dieser Artikel haftet die Fa. MJ9 nicht, außer der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Fa. MJ9.

10.1 Tuningteile – Gewährleistung – Garantie, Motorbearbeitungen, Motorabstimmung
Ein Tuningteil ist ein Bauteil, das zur Leistungssteigerung und gegebenenfalls auch zur Geschwindigkeitssteigerung führt. Höhere Leistung bedeutet immer größeren Verschleiß und kürzere Lebensdauer des Motors und aller dort verbauter Komponenten. Aus diesem Grund wird jegliche Gewährleistung / Garantie abgelehnt, sobald nur ein Tuningteil am Motor verbaut ist, da auch geringste Veränderungen am Motor zu deutlichen Veränderungen der Motorcharakteristik führen – und dadurch die Motorstandfestigkeit gegenüber dem Original abnimmt. Für sämtliche Folgeschäden wird keinerlei Haftung übernommen.

10.2 Haftungsausschluss für Motoren, Motortest – auf dem Prüfstand
Für getunte Motoren (sobald nur ein Tuningteil verbaut ist gilt der Motor als getunt) und deren Bauteile, die auf dem Leistungsprüfstand oder allgemein getestet oder abgestimmt werden wird keinerlei Haftung übernommen. Dies bezieht sich insbesondere auf sämtliche zum Motor gehörende Teile. Ebenso gilt dieser Haftungsausschluss selbstverständlich auch für Fahrten nach den Abstimmungsarbeiten (siehe oben).

10.3 Haftungsausschluss für komplett montierte und/oder abgestimmte Motoren.
Durch die Modifikationen werden die Motoren stärkeren Belastungen ausgesetzt. Höhere Drehzahl Leistung und Drehmoment belasten alle Motorenteile insbesondere Motorblock, Kurbelwelle, Kupplung, Zylinder und auch Anbauteile(Vibrationen, Verschleiß usw.). Dies trifft auf ausnahmslos auf alle Bauteile am Motor aber auch am Fahrzeugrahmen zu. Es wird keinerlei Haftung für Folgeschäden/Folgeprobleme übernommen. Leistungssteigerungen können das 4fache der original Motorleistung übersteigen deswegen ist es absolut unzumutbar, dass hier eine Haftung übernommen werden kann.

10.4  Wartungsschäden/ Reparaturschäden
Die Firma MJ9 behält sich vor eventuelle Schäden, die bei einer Reparatur oder Wartung auftreten, selbst zu beseitigen. Der Kunde muß diese Beschädigung bei Fa. MJ9 innerhalb 10 Tagen melden. Nachbesserungskosten durch eine andere Firma / Werkstatt werden nicht erstattet.

10.5 Haftungsausschluss für Fahrzeuge
Für die bei uns vorübergehend überlassene Fahrzeuge übernimmt die Fa.MJ9 keinerlei Haftung. Dies bezieht sich im Besonderen auf Diebstahl, Brand und sonstige Haftpflichtschäden.

10.6 Leistungen zu Umbau und Tuningmotoren (Angebote) beziehen sich lediglich auf die im Angebot bezeichneten Leistungen; Teile, deren Beschaffung und Einbau soweit nicht separat anderweitig vereinbart. Weiterführende und zusätzliche Leistungen wie Abholen(Transport) des Fahrzeugs oder Motors, Ein u Ausbau des Motors, Erneuern der Anschlussteile usw., Leistungsprüfstandsläufe, Probefahrten sind nicht inclusive. Die Angebote sind soweit möglich vorkalkuliert d.h. teilweise Anhand von Informationen die der AG mitteilt. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass der gestellte Motor irreparabel ist oder sich durch andere Gründe höhere Kosten abzeichnen als angeboten, bedarf dies einer erneuten Vereinbarung.

10.7 Gerichtstand ist Aschaffenburg

Stand: 27.05.2015

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at https://ec.europa.eu/consumers/odr. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.